Goldherzen e.V.

Hände reichen – Initiative ergreifen


Es ist soweit,

uns wurde am 07.07.2021die Erlaubnis nach § 11 Abs. 1 Nr. 5 Tierschutzgesetz (TierSchG) vom zuständigen Veterinäramt erteilt und am 03.09.2021 wurden wir uch im TRACES-System registriert.

Wir freuen uns sehr darüber. Jetzt können wir damit beginnen Hunde/Katzen aus Italien nach Deutschland zu vermitteln.


Der Antrag zur Erteilung einer Erlaubnis nach §11 Tierschutzgesetz zur Vermittlung von Hunden aus dem europäischen Ausland wurde am 03. Februar 2021 beim Veterinäramt Darmstadt-Dieburg eingereicht.

Jetzt gilt es zu warten. Sobald die Erlaubnis vorliegt können wir mit unserer Vermittlungsarbeit beginnen.

10.02.2021


 

Wir sind tierliebe Menschen, die mit der Gründung des Vereins Goldherzen e.V. am 31.05.2019 aktiv etwas für den Tierschutz tun möchten.

 

Einige haben schon Erfahrungen durch Mitarbeit in anderen Vereinen, für die weiteren Gründungsmitglieder ist es ihre/die erste Unterstützung eines Vereins.

 

Die 1. und 2. Vorsitzende haben den Sachkundenachweis Hundehaltung nach §11 TierSchG.

 

Wir möchten in erster Linie alten, kranken oder verletzten Tieren ein lebenswertes Leben in Freiheit ermöglichen. Unser Hauptaugenmerk ist auf Hunde gerichtet. Gerade diese sitzen im Ausland ganz oft lebenslang oder bis zu ihrer Tötung hinter Gittern oder fristen ihr Dasein als nicht gewollte Straßenhunde. Auch in Deutschland werden die Hunde schnell mal ihrem Schicksal überlassen.

 

Aber auch anderen Tieren möchten wir nach Möglichkeit helfen.

 

Um das in die Tat umzusetzen, werden ausreichende finanzielle Mittel benötigt Das ist der erste Schritt, der umzusetzen ist..

 

Aber damit ist es nicht getan. Ganz wichtig sind Pflegestellen, die die Tiere entweder in Deutschland oder im Ausland aufpäppeln bzw. nach einer OP versorgen können.

 

Ebenfalls ganz wichtig: danach müssen Adoptanten für diese Hunde gefunden werden.

 

Wir fangen hier bei Null an und wollen in kleinen Schritten die Behandlung solcher Notfälle z.B. über Patenschaften/Spenden sicherstellen/finanzieren.

 

Wir werden nach und nach verschiedene Notfälle vorstellen und Vermittlungshilfe leisten.

 

Wenn wir es schaffen auch nur einem Tier zu helfen, hat sich unser Engagement schon gelohnt.

 

Zu gegebener Zeit möchten wir selbst Hunde aus dem Ausland vermitteln. Dazu wird die Erlaubnis nach §11 TierSchG benötigt, die vom Veterinäramt erteilt wird.

 

Wenn es soweit ist, werden wir diese Erlaubnis beantragen.